Nun ist das Gesetz für die Strom- und Gaspreisbremse verabschiedet worden. Ab dem nächsten Jahr werden für Strom 0,40€ und für Gas 0,12€ Arbeitspreis als obere Grenze festgelegt. Beide Preisbremsen gelten jeweils für 80% des Jahresverbrauchs. Basis ist die Prognose des Energieanbieters bzw. des entsprechenden Energieversorgers für das letzte Jahr. Grundsätzlich soll wohl die Prognose aus September 2022 für das Vorjahr heran gezogen werden. Genauere Infos findet man u.a. in einem Überblickspapier der Bundesregierung.
Da das Thema wahrscheinlich für viele von Interesse ist und man gerne auch nachprüfen möchte, ob die Energieanbieter die Preisbremse richtig umsetzen, habe ich mal einen kleinen Rechner entwickelt. Diesen könnt ihr nutzen, um den neuen Abschlag zu berechnen bzw. die Jahresabrechnung zu prüfen.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass der Rechner nach bestem Wissen und aktuellem Informationsstand entwickelt wurde und ich keine Gewährleistung für die Berechnungen übernehmen kann. Mögliche Fehler könnt ihr mir gerne über die Kommentare mitteilen.
Wie funktionieren Strom- und Gaspreisbremse?
Grundsätzlich funktionieren Strom- und Gaspreisbremse nahezu identisch. Beide Preisbremsen gelten ab März 2023, wobei dann auch die Berechnungen rückwirkend für Januar und Februar erfolgen sollen. Aktuell ist die Preisbremse auf das Jahr 2023 begrenzt, soll aber möglichst bis April 2024 verlängert werden. Die Obergrenze für die Gaspreisbremse liegt bei einem Jahresverbrauch von 1,2 Mio kWh. Bei der Strompreisbremse liegt die Obergrenze bei 30.000kWh. Darüber hinaus gibt es noch weitere Optionen auch für Unternehmen, auf die ich hier aber nicht näher eingehen möchte.
Zunächst wird bei beiden Energiepreisbremsen der Prognosewert ermittelt. Dies ist in der Regel der Wert, den die Energieunternehmen auch für den monatlichen Abschlag ansetzen. Ich habe mal in meiner Gasrechnung nachgeschaut, ob ich die entsprechenden Werte verifizieren kann. Zufällig hat mir EnBW im September eine Jahresrechnung erstellt. Verbraucht hatte ich ca. 18.900kWh Gas.
Der Abschlag wurde dann aber wohl auf Basis von 20.000kWh berechnet. Da ich bis Dezember noch einen sehr günstigen Arbeitspreis von 0,0552€ habe, wurde der Abschlag zu diesem Zeitpunkt auf 109€ festgelegt ( (20.000kWh * 0,0552€ + 209,4€ Grundpreis) / 12). Daher würde ich mal davon ausgehen, dass meine Prognose für die Gaspreisbremse bei 20.000kWh liegt. Allerdings ist die Gaspreisbremse für mich aktuell noch nicht relevant, da die Preiserhöhung ab Januar bei 0,114€ Arbeitspreis und damit unterhalb des Grenzwertes liegt.
In meinem Rechner kann man sowohl mit dem aktuell definierten Abschlag oder mit einem Verbrauchswert rechnen. Mein neuer Abschlag wurde auf 204€ festgelegt. Wie genau die Werte berechnet werden, ist mir nicht wirklich klar, da ich einen Wert von 205,7€ bei 20.000kWh Verbrauch ermittelt hätte. Die reduzierte Umsatzsteuer von 7% wurde hierbei schon berücksichtigt.
Ab März werden dann 80% des Prognosewerts ermittelt. Bei mir wären das 16.000kWh (ca. 1.300kWh im Monat). Dieser Wert wird mit dem Arbeitspreis der Preisbremse von 0,12€ berechnet, sofern der aktuelle Arbeitspreis des Anbieters oberhalb der 0,12€ liegt. Die restlichen 20% werden mit dem aktuellen Arbeitspreis berechnet. Damit ergibt sich dann ein entsprechend niedrigerer Abschlag.
In der Jahresrechnung wird dann entsprechend verfahren. Wenn man in meinem Beispiel genau die 20.000kWh verbraucht hat, dann wurde quasi mit den Abschlägen bereits alles bezahlt. Verbraucht man mehr, dann muß der Mehrverbrauch mit dem aktuell gültigen Arbeitspreis der Anbieters bezahlt werden. Verbraucht man weniger, dann bekommt man den Minderverbrauch erstattet. Wenn man also nur 16.000kWh verbraucht hat (die 80% für die Preisbremse), dann bekommt man die 4.000kWh mit dem jeweils gültigem Arbeitspreis erstattet.
Verbraucht man noch weniger, dann wir dieser Minderverbrauch auch mit dem jeweiligen Arbeitspreis und nicht mit dem Arbeitspreis der Preisbremse erstattet. Damit bekommt man sogar etwas mehr zurück, als man über den Abschlag bereits bezahlt hat. Damit hat man einen Anreiz für das Strom- bzw. Gassparen geschafft. Es macht also durchaus Sinn, möglichst unterhalb von 80% des Prognosewerts zu bleiben.
Die Strompreisbremse funktioniert mit den jeweiligen Werten ganz genauso. Für die Energieanbieter dürfte die Abrechnung nicht so einfach sein. So gibt es durchaus ein paar Fallstricke, auf die man achten muß. Vielleicht hat sich die EnBW darum auch für einen Arbeitspreis knapp unterhalb der Gaspreisbremse entschieden. Damit müssten die Abrechnungssysteme nicht angepasst werden und man kann sich wahrscheinlich einen riesigen adminisrativen Aufwand sparen.
Werte für die Strom- und Gaspreisbremse selbst berechnen
Wie bereits erwähnt, habe ich einen kleinen Rechner entwickelt, mit dem man seine eigenen Werte ermitteln kann. Entweder startet man mit dem bekannten Abschlag oder mit dem Prognosewert, also dem Vorjahresverbrauch. Der Rechner kann zwischen Strom- und Gaspreisbremse umgeschaltet werden, damit die richtigen Werte vorbelegt werden. Die Rechnung ist ja ansonsten identisch.
Mit dem Rechner kann man dann grob ermitteln, ob der Energieanbieter den Abschlag am März richtig berechnet hat. Schließlich werden auch noch die Werte für die Jahresabrechnung ermittelt, wenn man seinen angenommenen Jahresverbrauch eingibt.
Wie bereits erwähnt, übernehme ich eine Gewährleistung für die richtige Berechnung und freue mich über Anregungen oder Fehlermeldungen.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass ich mir nun endlich ein Gerät bestellen konnte, mit dem man den analogen Gaszähler digitalisiert ablesen kann. Damit kann ich dann auch endlich die Verbrauchswerte in meine Haussteuerung bzw. Grafana-Auswertungen einbauen. Sobald ich den smarten Gaszähler erhalten habe, gibt es natürlich entsprechende Berichte.