Nach fast sechsjähriger Diskussion um die rechtliche Regelung von Patientenverfügungen gibt es nun endlich eine offizielle Regelung. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sind die Ärzte grundsätzlich an die schriftliche Patientenverfügung eines Patienten gebunden. Der Arzt muss dem Willen des Patienten nun folgen, auch wenn dies zum Tod des Patienten führt.
Die Patientenverfügung muss auf jeden Fall in schriftlicher Form erstellt werden und sollte genau die Umstände beschreiben unter denen die Verfügung eingesetzt werden soll. Idealerweise lässt man sich bei der Erstellung einer solchen Patientenverfügung beraten. Dies ist zwar vom Gesetz nicht vorgeschrieben, hilft aber sicherlich bei einer möglichst eindeutigen Beschreibung.
Im Internet findet man u.a. auf der Seite patientenverfuegung.de weitergehende Infos und Musterformulare. Da diese Thematik nun endlich geklärt ist, werde ich wahrscheinlich in nächster Zeit auch eine entsprechende Verfügung vorbereiten. Dafür kann es übrigens nie zu früh sein.
Denn schon ein Unfall kann einen in die Situation bringen, in der entschieden werden muss, welche lebensverlängernden Maßnahmen in welchem Umfang durchzuführen sind. Wenn man unter gewissen Umständen gegen solche Maßnahmen ist, hilft nur eine entsprechend formulierte Patientenverfügung.
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