Ein Pariser Gericht hat zwei französischen Reiseveranstaltern 350.000 € Schadenersatz zugesprochen. Die Reiseunternehmen hatten geklagt, weil ein Teil der Kundschaft durch Google auf fremde Seiten umgelenkt wurden. Bereits 2006 hatten die Unternehmen dagegen geklagt, dass bei der Eingabe ihrer Firmennamen in die Suchmaschine Werbung von Wettbewerbern eingeblendet wurden. Da dies teilweise auch nicht eindeutig als Werbung erkennbar war und Google ...
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